Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Auftrag des Nutzers an die SP28 Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Sie gelten auch für alle zukünftigen Aufträge an die SP28 Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, selbst wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht noch einmal gesondert miteinbezogen werden.
(2) Die SP28 Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betreibt unter der Domain „legaltogo.de“ die Plattform LegalToGo für internetbasierte Dienstleistungen für Kanzleien und zugelassene Rechtsanwälte.
(3) Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind das Grundnutzungsverhältnis, der Betrieb der Plattform sowie Regelungen für die Dienste Dritter, welche über LegalToGo vermittelt werden. Hierzu zählen insbesondere die Wahrnehmung von Gerichtsterminen, Ortsterminen oder Akteneinsichten (Terminvertretung) und die KI-gestützte Rechtsunterstützung.
(4) Entgegenstehenden Bedingungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers werden hiermit widersprochen; solche Bedingungen sind nur verbindlich, wenn LegalToGo diese schriftlich ausdrücklich anerkannt hat.
§2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Für die Nutzung der LegalToGo-Dienstleistungen ist eine Registrierung erforderlich.
(2) Die Registrierung ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen und in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen oder Zusammenschlüssen von diesen (Kanzleien) gestattet. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.
(3) Die Präsentation der angebotenen Leistungen im Internet stellt seitens LegalToGo kein rechtverbindliches Angebot dar, sondern ist lediglich die unverbindliche Aufforderung an den Nutzer, ein entsprechendes verbindliches Angebot abzugeben.
(4) Durch Absenden des Registrierungsformulars gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrages ab. Die Annahme durch LegalToGo erfolgt durch Freischaltung des Nutzerkontos.
(5) Eine Mehrfachanmeldung durch einen Nutzer für denselben Ort ist unzulässig. Der Nutzungsvertrag und das Mitgliedskonto sind nicht übertragbar oder abtretbar.
(6) Verträge über die Durchführung von Terminsvertretungen oder sonstigen Dienstleistungen kommen ausschließlich zwischen den jeweiligen Nutzern (Auftraggeber und Auftragnehmer) zustande.
(7) Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese Daten stets aktuell zu halten. Für die Eingabe der richtigen Angaben übernimmt LegalToGo keine Gewähr oder Haftung. Etwaige Änderungen sind LegalToGo unverzüglich anzuzeigen.
(8) Der Nutzer hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Für die Offenlegung übernimmt LegalToGo keine Gewähr.
(9) LegalToGo übernimmt keine Gewähr für die Durchführung der vermittelten Dienstleistungen oder die Bonität der Nutzer.
§ 3 Übermittlung und Weitergabe personenbezogener Daten
(1) Der Nutzer willigt ein, dass den seitens LegalToGo beauftragten Dritten die erforderlichen personenbezogenen Daten übermittelt werden.
(2) LegalToGo versichert, dass die übertragenen personenbezogenen Daten auf das Mindestmaß begrenzt werden und weiteren Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
§ 4 Nutzung der Plattform
(1) Nutzer sind berechtigt, auf der Plattform Angebote für Terminvertretungen einzustellen sowie auf entsprechende Angebote anderer Nutzer zu reagieren. Die Nutzung der Plattform ist hierbei ausschließlich im Rahmen ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung zulässig. Ein Anspruch der Nutzer auf darüberhinausgehende Leistungen – insbesondere auf die Bearbeitung von Beschwerden gegenüber anderen Nutzern, auf die Schlichtung von Streitigkeiten oder auf die Bereitstellung bestimmter Funktionen – besteht nicht.
(2) LegalToGo nutzt für die KI-Rechtsanalyse das KI-Tool AI2 LAB. Die Nutzer können hierbei die Analyse von Fällen in Anspruch nehmen. Hierbei hat der Nutzer der AI2 LAB sämtliche fallrelevanten Daten zur Verfügung zu stellen. Für die Richtigkeit der Daten ist der Nutzer selbst verantwortlich. Eine Haftung für die Richtigkeit übernimmt AI2 LAB nicht.
(3) Die von LegalToGo erbrachten Dienstleistungen beschränken sich auf den Betrieb und die Unterhaltung der über Fernkommunikationsmittel zugänglichen Plattform nach Maßgabe der in diesen AGB festgelegten Spezifikationen. Sie umfassen insbesondere weder die Vermittlung von Aufträgen noch die Übermittlung von Daten. Der Funktionsumfang der LegalToGo-Plattform ist nicht abschließend festgelegt; LegalToGo ist berechtigt, diesen jederzeit ganz oder teilweise zu erweitern, einzuschränken oder in sonstiger Weise – insbesondere in technischer, sprachlicher, inhaltlicher oder optischer Hinsicht – zu verändern.
(4) Die Wartung der Plattform kann die Abrufbarkeit einschränken. Wartungsmaßnahmen werden für Nutzer schonend durchgeführt und werden vorab mit ausreichender Zeit schriftlich angekündigt. Zusätzlich können unangekündigte Wartungsmaßnahmen z. B. bei unvorhersehbaren Störungen (z.B. Attacken, Viren) erforderlich sein. LegalToGo wird hierbei bemüht sein, sämtliche unvorhersehbare Störungen zu beseitigen.
(5) Eine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform wird nicht zugesagt. Insbesondere sind Ausfallzeiten aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von LegalToGo liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), von LegalToGo nicht zu vertreten.
(6) Die von anderen Nutzern über die Plattform bereitgestellten Informationen werden von LegalToGo nach eigenem Ermessen lediglich einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Nutzer nicht mit denjenigen Personen identisch sind, für die sie sich ausgeben, dass zugesagte Eigenschaften tatsächlich nicht vorliegen oder dass die Plattform in sonstiger Weise vertragswidrig durch Dritte genutzt wird. LegalToGo übernimmt hierfür weder eine Garantie noch eine sonstige Einstandspflicht.
(7) Die Nutzer verpflichten sich, bei der Nutzung der Plattform geltendes Recht sowie die berufsrechtlichen Regelungen (BRAO, BORA) zu beachten.
(8) Soweit LegalToGo den Nutzern Informationen zu Funktionsweisen und Prozessen der Plattform mitteilt, erfolgt dies über E-Mails an die von den Nutzern auf der Plattform hinterlegte E-Mail-Adressen. Bei diesen Informationen handelt es sich nicht um Werbung.
§ 5 Kosten der Nutzung der Plattform LegalToGo
(1) Die Nutzung der Plattform kann kostenpflichtig sein. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. der Inanspruchnahme der Leistung ausgewiesenen Preise und Gebühren. Diese sind auf der Website von LegalToGo zu finden.
(2) Soweit Vergütungen für Dienstleistungen bei Eintritt eines Ereignisses zu zahlen sind, wird die Vergütung sofort fällig mit dem Eintritt des bei der Preisangabe bestimmten Ereignisses und ist spätestens zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt.
(3) Die Vergütung für die durchgeführten Terminsvertretungen kann auf der Website von LegalToGo eingesehen werden. Hierbei handelt es sich um Festpreise, welche alleinig seitens LegalToGo festgelegt werden und für die Nutzer bindend sind.
(4) Wurde über die Plattform eine Leistung vermittelt unterrichten die Nutzer LegalToGo umgehend, sofern die entsprechende Dienstleistung nicht erbracht wurde, da z.B. der Termin ausgefallen ist. Auf Verlangen der LegalToGo ist der entsprechende Nachweis zu führen. Sollte eine Zahlungspflicht unabhängig von einer Gegenleistungspflicht bestehen, z.B. da der Terminausfall erst nach Anreise des Terminvertreters mitgeteilt wurde, bleibt auch eine Vergütungspflicht.
(5) Alle Vergütungen oder Preise im Gebührenmodell, in Angeboten oder Preislisten gelten im Zweifel zuzüglich Umsatzsteuer.
§ 6 Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer ist für seine Angebote und Inhalte uneingeschränkt verantwortlich. Im Zweifel ist der Nutzer vor Einstellung von Angeboten und Inhalten zur Prüfung verpflichtet, dass deren Abrufbarkeit weltweit nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder Rechter Dritter verstoßen (z.B. Marken, Namens-, Urheber und Datenschutzrecht, Jugendschutz). LegalToGo ist nicht zu Überprüfungen verpflichtet.
(2) Die Plattform von LegalToGo und die dort enthaltenen Kommunikationswege dürfen für keine anderen Zwecke als den Abschluss der entsprechenden Dienstleistungen. Unzulässig ist hierbei insbesondere jede Verwendung für Werbung Dritter.
(3) LegalToGo als Plattforminhaber ist selbst nicht berufsrechtlich, sondern allein vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet und unterliegt den allgemeinen Beweisregeln. Der Nutzer stellt vor der jeweiligen Nutzungsaufnahme sicher, dass der Mandant mit der Verwendung der Drittleistungen und der LegalToGo-Dienstleistungen einverstanden ist.
(4) Eine Vergütungspflicht entfällt, wenn der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer den Termin eine Stunde vor dem Termin (Alternative: „vor Beginn“) absagt (Nachweis reicht durch entsprechende E-Mail).
(5) Der Nutzer stellt LegalToGo von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber LegalToGo wegen einer Pflichtverletzung des Nutzers geltend machen, es sei denn, der Nutzer hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Zu erstatten sind auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung (insbes. Anwaltskosten) der LegalToGo.
§ 7 Nutzung der Dienstleitungen
(1) Der Nutzer hat als Ausschreiber eines Termins alle erforderlichen Angaben bei der Einstellung einer Ausschreibung vollständig und richtig auszufüllen. Der Ausschreiber muss seine Ausschreibung in die passende Kategorie einstellen sowie mit Worten richtig und vollständig beschreiben. Insbesondere sind alle für die Übernahmeentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale des Falles wahrheitsgemäß anzugeben. Alle Angaben müssen sich auf den konkreten Fall beziehen.
(2) Grundsätzlich findet zwischen Ausschreiber und Terminsvertreter kein Telefonat statt. Falls doch ein Telefonat stattfindet (Alternative: „Sollte dennoch eine telefonische Abstimmung erfolgen,“), ist dieses zu vergüten.
(3) Ausschreibungen, die über LegalToGo ausgeschrieben werden, dürfen von dem Ausschreiber nicht gleichzeitig auf einem anderen Weg angeboten werden. Dies ist eine wesentliche wirtschaftliche Grundlage der Plattformleistung.
(4) Solange eine Ausschreibung nicht angenommen wurde (offene Ausschreibung), kann der Nutzer dies auf der Plattform selbst löschen. Gelöschte Ausschreibungen dürfen erneut eingestellt werden.
(5) Der Nutzer kann für die Nutzung von AI2 LAB die entsprechende Fallakte hochladen und erhält hierfür eine KI-gestützte Analyse des Falls. Hierzu zählt insbesondere die automatische Zusammenfassung, die Risikoerkennung, die Strukturierung der Inhalte sowie das Dokumenten-Embedding (RAG).
(6) Der Nutzer haftet selbst dafür, dass die Fallakte vollständig und ordnungsgemäß zusammengestellt ist. Das Einverständnis des Mandanten ist hierbei seitens des Nutzers vorher einzuholen.
§ 8 Bewertungssystem
(1) Das Bewertungssystem der LegalToGo-Plattform dient der Qualitätskontrolle und Missbrauchsvermeidung. Mitglieder werden nach Abwicklung einer Dienstleistung aufgefordert, die Leistung des Leistungserbringers zu bewerten. Bewertungen müssen dem Zweck des Bewertungssystems dienen, wahrheitsgemäß sein und sich auf die konkrete Dienstleistung (Terminvertretung oder KI-Service) beziehen, die bewertet wird. Freie Eingaben bei Bewertungen müssen auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage beruhen und dürfen nicht ehr- oder rechtsverletzend sein.
(2) Die abgegebenen Bewertungen werden zunächst intern verwendet, um bei unterdurchschnittlichen Leistungen eines Nutzers auf Verbesserungen hinzuwirken oder Ursachen für Qualitätsdefizite zu erkennen. Die Bewertungen können aber auch auf der Plattform unmittelbar oder in Form von zusammengefassten Ergebnissen für andere Nutzer zugänglich gemacht werden.
(3) Es ist nicht erlaubt, Bewertungen über sich selbst abzugeben oder über Dritte zu veranlassen.
§ 9 Haftung von LegalToGo
(1) Die Haftung von LegalToGo ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei eigenen Leistungen auf vorsätzliche, grob fahrlässige oder, soweit es sich um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht handelt, leicht fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt ebenso für gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(2) Vertragswesentlich sind insbesondere solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf.
(3) Bei Schäden, welche durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, ist die Haftung von LegalToGo der Höhe nach beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren, unter Ausschluss von mittelbaren Schäden.
(4) Wird den Vertragsparteien die beidseitige Erfüllung der Leistungspflichten durch unvorhersehbare Ereignisse oder Umstände höherer Gewalt, auf welche beide Parteien keinen Einfluss haben oder deren Abwendung mit einem angemessenen technischen oder wirtschaftlichen nicht möglich ist, wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht, so sind beide Vertragsparteien von Ihren vertraglichen Leistungsverpflichtungen befreit, solange diese Umstände vorliegen und nicht endgültig beseitigt sind. In Fällen der höheren Gewalt kann der Nutzer seitens LegalToGo keine Entschädigung beanspruchen. LegalToGo wird sich in solchen Fällen mit angemessenen Mitteln bemühen, die vertraglichen Verpflichtungen alsbald wieder erfüllen zu können.
(5) Höhe Gewalt oder unvorhersehbare Umstände sind insbesondere, jedoch nicht abschließend, Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskampfmaßnahmen, hoheitliche Anordnungen, epidemische/pandemische Lagen.
(6) Die allgemeine Erreichbarkeit der LegalToGo-Plattform erfolgt kostenfrei. Eine Haftung für nicht bestehende Verfügbarkeit, ist daher ausgeschlossen. Insbesondere bestehen keine Ansprüche gegen LegalToGo, soweit eine nicht bestehende Verfügbarkeit Auswirkungen auf einen Vertragsschluss hat, etwa weil eine Ausschreibung nicht eingestellt werden kann.
§ 10 Laufzeit, Kündigung und Sperrung
(1) Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann sowohl vom Nutzer als auch von LegalToGo jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen ordentlich gekündigt werden. Für die Kündigungserklärung des Mitgliedes genügt eine schriftliche Mitteilung an LegalToGo.
(2) Ergeben sich für LegalToGo Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen des Mitgliedes, z.B. durch Beanstandung Dritter, wird LegalToGo das Mitglied hiervon informieren. Dabei kann LegalToGo eine im Einzelfall angemessene Frist zur Stellungnahme setzen, die bei besonderer Dringlichkeit nur wenige Stunden betragen kann.
(3) Bei konkreten Anhaltspunkten einer Pflichtverletzung, obliegt LegalToGo das Recht. einzelne Inhalte zu löschen, den Nutzer einzuschränken oder das Profil zu löschen.
(4) Einem gesperrten Nutzer ist es verboten, sich unter einem anderen Profil und/oder Namen erneut bei LegalToGo anzumelden.
(5) Ab Zugang der Kündigungserklärung ist LegalToGo berechtigt aber nicht verpflichtet, alle noch offenen Ausschreibungen des Kündigenden für Drittleistungen zu löschen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung dieser Bedingungen wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.
(2) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von LegalToGo, Düsseldorf.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Geschäftssitz von LegalToGo, Düsseldorf.
(4) Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag gilt deutsches Recht.
(5) LegalToGo ist berechtigt die Entgelte bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer und Gebühren/Kosten aufgrund hoheitlicher Entscheidungen ab dem Zeitpunkt und in der Höhe der Änderung für die Zukunft durch einseitige Erklärung anzupassen.
(6) LegalToGo kann seine Entgelte zum Ausgleich gestiegener sonstiger Kosten ab dem Zeitpunkt und in der Höhe der Änderung für die Zukunft ändern, soweit durch die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich zu Ungunsten des Nutzers verschoben wird.
(7) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
(8) Ansprüche gegen LegalToGo dürfen an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten werden.
(9) Durch keine der in den gesamten Bedingungen vereinbarten Klauseln soll die gesetzliche oder richterrechtliche Beweislastverteilung geändert werden.